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Heilpraktiker - Physiotherapie

Patienteninfo

Allgemein

Für unser umfangreiches Therapieangebot besitzen wir die Zulassung aller Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.

Terminvereinbarungen: 

Die Termine können individuell nach Ihren Wünschen vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten. Termine können nur persönlich oder telefonisch vereinbart werden. Anfragen nehmen wir auch gerne per Email entgegen.

Terminabsagen:

Es ist uns ein großes Anliegen, Ihre Behandlung möglichst optimal zu gestalten. Um die Regelmäßigkeit der Behandlung zu gewährleisten, geben wir Ihnen feste Termine. Für eine funktionierende Terminplanung bitten wir Sie, ihre Termine pünktlich einzuhalten! Erfolgt Ihre Abmeldung nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin, sind wir gezwungen, Ihnen die ausgefallene Behandlung in Rechnung zu stellen. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist aus gesetzlichen Gründen hierfür nicht möglich.

Wir sind stets bemüht Sie optimal zu betreuen und wenn möglich bei nur einem Therapeuten zu terminieren. Aus verschiedenen Gründen (Krankheit/Urlaub/zeitliche Flexibilität) ist dies leider nicht immer möglich. In diesem Fall werden Sie von uns entsprechend aufgeklärt.

 

Gesetzliche Krankenkassen

Gültigkeit der ärztlichen Verordnung:

Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und der ersten Behandlung nicht mehr als 14 Tage liegen dürfen.

Wir bitten um Verständnis der Rezeptprüfpflicht. Wir sind verpflichtet Ihr Rezept auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sollten entsprechende Eintragungen fehlerbehaftet sein und somit nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, muss vom Arzt eine Änderung, immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes vorgenommen werden, damit die Krankenkassen Ihr Rezept zur Abrechnung akzeptieren. Wir bemühen uns, den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Rezeptgebühr:

Bitte beachten Sie, dass Sie seit dem 01.07.2004 quartalsunabhängig bei jedem Kassenrezept eine Rezeptgebühr von 10 € + 10% des Rezeptwertes leisten müssen. Diese begleichen Sie bitte spätestens beim 1. Termin in unserer Praxis.e

Regelbehandlungszeit:

Die gesetzliche Behandlungszeit für Heilmittelverordnungen beträgt im Durchschnitt 15 Minuten. Unsere Behandlungszeit beläuft sich beim Ersttermin (inkl. Befund) auf 30min, alle weiteren Termine auf 20 Minuten inklusive der Vor- und Nachbehandlung.


Private Krankenversicherung / Beihilfe

Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie einen Behandlungsvertrag mit der Übersicht der aktuellen Honorarsätzen für die verordneten therapeutischen Behandlungen für privat versicherte Patienten. Diese Honorarsätze sind durch den Patienten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet.

Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet Ihren jeweiligen Tarif zu kennen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Leistungen Ihrer Krankenkasse.